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REGISTRIERKASSENPFLICHT IN ÖSTERREICH

ab 01/2016

  • Aufzeichnungspflicht für Umsätze
  • Belegerteilungspflicht
  • Datenerfassungsprotokoll der Belege
  • Datenerfassungsprotokoll muss exportierbar sein
  • Erfasste Belege im Trainingsmodus müssen klar erkennbar sein
  • Vierteljährliche Sicherung des Datenerfassungsprotokolls
  • Druckerhardware für die Belegerstellung

ab 07/2016

  • Erwerb der nötigen Anzahl an Signaturerstellungseinheiten
  • Registrierung der Signaturerstellungseinheiten auf FinanzOnline
  • Speicherung der Initialwerte
  • Speicherung des Umsatzzählers jeweils am Monatsende
  • Die AES256 Public Key muss über FinanzOnline bekannt gegeben werden

ab 04/2017

  • Verpflichtung zur technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation
  • Kryptografische Signatur (QR-Code oder Strichcode)
Download Prospekt: Download PDF-Prospekt Cash Box Light

Fakten zur Registrierkassenpflicht

  • Ab einem JAHRESUMSATZ von € 15.000 und einem BARUMSATZ von € 7.500 sind die Umsätze mittels einer manipulationssicheren Registrierkassa zu erfassen.
  • Ab dem viertfolgenden Monat nachdem die oben genannten Grenzen überschritten wurden, hat der Unternehmer ein geeignetes Kassensystem zu verwenden.
  • Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen.
  • Die KALTE-HÄNDE-REGELUNG bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten, soll aber mit € 30.000 NETTOUMSATZ begrenzt werden. Mobile Gruppen, die nicht unter die Kalte-Hände-Regelung fallen (mobile Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte), können die Umsätze mittels Paragon (händische Rechnung) aufzeichnen und im Nachhinein in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen.
  • Unternehmer, die ihre Lieferungen und sonstigen Leistungen außerhalb des Betriebsortes beim Leistungsempfänger erbringen und zur Führung von Registrierkassen verpflichtet sind, dürfen bei der zeitlichen Erfassung der Barumsätze mittels Registrierkasse diese Umsätze nach Rückkehr an den Betriebsort ohne unnötigen Aufschub in der Registrierkasse erfassen, wenn sie bei Barzahlung dem Leistungsempfänger einen Beleg ausfolgen und eine Durchschrift des Beleges aufbewahren.
  • Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen.

DIE LÖSUNG

AURIS CashBox – All-in-one am POS

  • Kassenfunktionen (Registrierkassenverordnung-Ready)
  • Installationsunterstützung, Installationsdokumentation, Anleitung zur Nutzung der Kassa, telefonischer Support bei der Installation, Erstschulung
  • Softwarewartung, Behebung von reproduzierbaren Softwarefehlern, laufende Updates der Software

Optional erweiterbar

  • Generischer Buchhaltungsexport zu BMD/DVO/ProSaldo
  • E-Paymentanbindung (Bankomatanbindung)
  • Gutscheinverwaltung
  • EAN-Code Scanneranbindung
  • ERP Extension - Warenwirtschaft direkt an der Kassa
  • Invoice Extension - Rechnungen und offene Posten an der anlegen
  • Report Extension - Kassenbuchreport, Kundenfrequenzanalyse, Artikelstatistik (Renner und Penner), Verkäuferstatistik
  • Taxation Extension - Differenzbesteuerung

Umfassende Betreuung

AURIS CONSULT ist Ihr kompetenter Partner in POS Systemen. Von der Analyse, Beratung, Hardwareauswahl, Customizing bis hin zur Schulung und zum Support bekommenSie bei uns alles aus einer Hand!

AURIS IT Consult GmbH

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