Im Falle einer Finanzprüfung können vom Prüfer folgende Dokumente verlangt werden:
- Dokument zur Verfahrensbeschreibung lt. Kassenrichtlinie 2012: CashBox E131 Verfahrensbeschreibung lt Kassenrichtlinie 2012
- Dokument für Verkaufspersonal zum Umgang mit dem E 131: Umgang mit dem E 131 Dokument für Verkaufspersonal
In diesen beiden Dokumenten wird genau beschrieben, wie die Manipulationssicherheit der CashBox Light Kassensoftware gewährleistet wird bzw. wie das Verkaufspersonal mit diesem Dokument arbeiten kann.
Im Falle einer Finanzprüfung können diese Dokumente hier heruntergeladen und dem Finanzprüfer ausgehändigt werden.