Allgemeines:
Das Kassensystem ist sehr flexibel einsetzbar. Es kann sowohl im Handel oder bei Dienstleistungsbetrieben eingesetzt werden. Die Software ist sowohl für Windows PCs, als auch für mobile Windowsgeräte verfügbar. Der Funktionsumfang ist überall gleich, je nach Einrichtung, kann die jeweilige Branche abgedeckt werden. Ausnahme: CashBox Light ist nicht für Gastrobetriebe (Hotels, Restaurants mit Tischverwaltung) ausgelegt. Die Software ist vom Softwarehaus AURIS IT Consult GmbH aus Steyr erstellt worden. AURIS-CONSULT ist seit dem Jahr 2003 ein verlässlicher Partner von Kassensystemen. Unsere Kassensysteme sind im DACH Bereich sehr erfolgreich im Einsatz. Beim Vertrieb und Support haben wir regionale Ansprechpartner für unsere Kunden. Nach dem Download der Kassensoftware, wird CashBox Light über eine Setupdatei installiert, anschließend werden über das Verwaltungstool die Benutzer, Stammdaten, Artikel, Warengruppen,… angelegt. Nach der Anlage der Benutzer kann die Kassensoftware gestartet werden. Bei der Installation auf eigener Hardware sind die Hardwarevoraussetzungen zu beachten. AURIS-CONSULT übernimmt bei Selbstinstallation keine Haftung bei Datenverlust! Die Kassensoftware CashBox Light kann auf neuer und bestehender Hardware installiert werden. Bei bestehender Hardware sind die Mindesthardwareanforderungen zu beachten! ACHTUNG: CashBox Light ist ausschließlich auf Windowsbasierten Systemen installierbar (ab Windows 7 Professional) Der Funktionsumfang der Software wird laufend erweitert. Es wird Updatepakete geben, welche kostenpflichtig erwerbbar sein werden. Informationen zu den Updatepaketen werden zeitgerecht im Newsletter von CashBox Light angekündigt. Kann man sich die Kassensoftware CashBox Light auch selbst installieren?
Welche Zielgruppe hat das Kassensystem CashBox Light?
Welches Unternehmen ist Ansprechpartner zum Kassenlösung CashBox Light?
Installation der Kassensoftware CashBox Light
Kann die Kassensoftware CashBox Light auf verschiedenen Geräten installiert werden?
Kann man die Kassensoftware CashBox auch auf dem eigenem Gerät installieren?
Wird es zukünftig Zusatzpakete/Updatepakete geben, um den Funktionsumfang der Kassa erweitern zu können?
Hardware:
Wenn Sie einen Bondrucker für Ihre Rechnungen verwenden, werden diese auf Thermopapier gedruckt. Dabei wird mittels Wärme das Papier schwarz gefärbt und somit entsteht der Kassenbon. Im Drucker befindet sich kein Toner und keine Tinte, welche erneuert werden muss. Somit rentiert sich ein Bondrucker gegenüber einem A4 Drucker bereits nach einem Jahr. Der Thermodrucker kann je nach Modell zwischen – 10° C (mobile Bondrucker) und + 45° C AURIS-CONSULT sieht sich als Rundumbetreuer von Kassensystemen. Darum bieten wir auch Bonrollen für stationäre und mobile Bondrucker an. Das dafür benötigte Thermopapier wird per Kurierdienst oder Post an Sie versendet. Bonrollen werden in verschiedenste Maße eingeteilt. Die von AURIS-CONSULT verkauften stationären Bondrucker benötigen Bonrollen in der Größe 80-80-12 mm. Mobile Bondrucker benötigen kleinere Bonrollen, um diese in den dafür vorgesehenen Schacht zu geben. Dafür stehen die Bonrollen mit den Maßen 80-50-12 mm und, für die kleinen mobilen Drucker, die 57-40-12 mm. Länge der Bonrollen stationärer Bondrucker mit 80-80-12 mm Papierlänge: 78 m mobiler Bondrucker mit 80-50-12 mm Papierlänge: 30 m mobiler Bondrucker mit 57-40-12 mm Papierlänge: 19 m Wenn man von einer durchschnittlichen Länge eines Kassenbons von 30 cm hat, so können mit einer Bonrolle (beim 80-80-12 mm Papier) rund 170 Kassenbons erstellt werden. Die Anzahl der Kassenbons hängt von den Einstellungen in den Firmenstammdaten genauso ab, wie von den anzudruckenden Steuersätzen und von der Anzahl der zu verrechnenden Artikel. Leitfaden zur dauerhaften Aktivierung der Bluetooth-Verbindung bei mobilen Bixolon-Druckern Betrifft: Einrichtung mittels Smartphone-App Android: BXL Android Utility – Download BXL Android Utility – Android IOS: BIXOLON Printer Utility – Download Bixolon Printer Utility for IOS Anschluss von Peripheriegeräte ab Seite 26 Wichtig: Die Kassensoftware CashBox Light und CashBox Mobile darf die Bluetooth-Verbindung im laufenden Betrieb nicht verlieren. Darum müssen die Standardeinstellungen am Drucker angepasst werden. Dazu gehen Sie wie folgt vor: Weitere Informationen in den oben stehenden Links. Welche Hardware benötigt man für die Kassensoftware CashBox Light?
Wie wird auf Thermopapier gedruckt?
Wo erhält man neue Bonrollen für den Thermodrucker?
Wie lang ist eine Bonrolle?
Wie kann der Bluetooth Drucker eingestellt werden?
Software:
Jeden Tag vor Dienstschluss ist ein Kassenabschluss empfehlenswert. Dabei werden die Geldscheine und -münzen in der Kassenlade gezählt und in der Kassa eingetragen. Dieser Betrag wird mit dem von der Kassa errechneten Betrag verglichen. Bei Differenzen sind diese auszugleichen. Im CashBox Managementtool kann zusätzlich eingetragen werden, dass ein gewisser Wechselgeldbestand in der Kassenlade erhalten bleiben soll. Diesen Betrag berücksichtigt die Kassa bei der Berechnung der Abschöpfung. Der errechnete Betrag ist meist keine gerade Zahl. Möchte man jedoch eine gerade Summe abschöpfen, so ist ein Kassenabschluss notwendig und zusätzlich ist eine Auszahlung an der Kassa zu tätigen. Dazu nach dem Kassenabschluss an der Kassa anmelden und den Differenzbetrag auf eine gerade Summe mittels Auszahlung erfassen. Diese wird am nächsten Tag/beim nächsten Kassenabschluss berücksichtigt. Gleiches gilt, wenn der gewünscht Betrag in der Kassa nicht vorhanden ist, dann muss einen Einzahlung an der Kassa erfolgen. Es wird somit ein geringerer Betrag am Bankkonto einbezahlt. Voraussetzung: Anlage eines Einzahlungs-/Auszahlungsgrundes an der Kassa (Managementtool) bei Verwendung der Buchhaltungsschnittstelle Hinterlegung der jeweiligen Konten im Managementtool CashBox Light akzeptiert alle Zahlungsmittel, welche der Kassenbesitzer unterstützt. Eine Zahlung ist bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich. Das Bankomatterminal ist in der derzeitigen Version der CashBox Light nicht direkt mit der Kassa verbunden. Eine Onlineanbindung ist jederzeit möglich. Am Tagesende werden alle Bezahlvorgänge nach Zahlungsmittel getrennt angezeigt. In der aktuellen Version der CashBox Light ist keine Onlineanbindung eines Bankomatterminals integriert. Der Endbetrag an der Kassa ist manuell am Bankomatterminal einzutragen. Es werden zwei Zettel dem Kunden übergeben (Zahlungsbestätigung und Kassenbon). An der Kassa wird das Zahlungsmittel EC Karte oder Kreditkarte ausgewählt. Das Kassensystem wird in den kommenden Jahren (unabhängig von den Updates der Registrierkassensicherheitsverordnung) mit verschiedensten kostenpflichtigen Updates ausgestattet. Unter anderem wird auch an eine Onlineanbindung des Bankomatterminals gedacht. Das hat den Vorteil, dass die Kassa mit dem Bankomatterminal kommuniziert. Ein Bondrucker ist nicht verpflichtend! Die Kassenzettel können auch über einen (bestehenden) A4 Drucker (Laser oder Tintenstrahl) ausgedruckt werden. Im Verwaltungstool ist der Drucker einzustellen. Steht kein entsprechender Drucker zur Verfügung, können sowohl Bondrucker, als auch A4 Drucker über AURIS-CONSULT erworben werden. Im verpflichtenden Wartungsvertrag werden Softwareupdates zur Registrierkassensicherheitsverordnung ausgeliefert. Ebenso beinhaltet der Wartungsvertrag die Einmeldung von reproduzierbaren Softwarefehlern per E-Mail an support[@]auris-consult.at. Zusatzpakete wie Telefonsupport können per Stundenpaket gekauft werden. Nach der 2-jährigen Bindung (Stand 2016 – nach Vertragsabschluss), kann der Wartungsvertrag fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung wird nicht empfohlen, da auch nach den zwei Jahren die Software weiterentwickelt wird. Durch die Kündigung erhalten Sie auch keine neuen Softwareupdates mehr. Gesetzliche Änderungen werden an Ihrer Kassa dann nicht mehr nachgerüstet. Die Software läuft auch ohne Wartungsvertrag weiter, diese wird jedoch nicht mehr gewartet. Ein Einstieg in die Wartung ist jederzeit wieder möglich, Updates, welche in der Zwischenzeit durchgeführt wurden und im System nicht vorhanden sind, sind kostenpflichtig. Ja, das Kassensystem ist so ausgelegt, dass man es jederzeit auf eine höhere Softwarelizenz upgraden kann. Bei höheren Lizenzen kann die Kassa noch besser auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden ausgelegt werden. Die Spezifikation der CashBox Light ist, dass diese speziell für Unternehmen ausgelegt ist, welche ab 2016 registrierkassenpflichtig sind. Es wurde der Fokus auf Usability und rasches Kassieren gelegt. Das Kassensystem CashBox Light ist offlinefähig. Es stehen alle Funktionen zum Kassieren ohne Internetverbindung zur Verfügung. Um die Kassa am aktuellsten Stand zu halten, empfehlen wir die Kassa mit dem Internet zu verbinden. Einerseits werden Updates an der Kassa über das Internet verteilt, bei Problemen an der Kassa, wird sich ein Supportmitarbeiter mittels Fernwartung auf Ihr System verbinden und das Problem beheben. Wir empfehlen die Kassa mindestens ein Mal pro Woche mit dem Internet zu verbinden und auf Updates zu überprüfen. Die Kassendaten werden in einer Datenbank und im Datenerfassungsprotokoll gespeichert. Dieses kann über das Verwaltungstool an den Finanzbeamten mittels Datenexport übergeben werden. Dafür ist das Verwaltungstool zu starten, die Registerkarte „Backup“ aufzurufen und der Dateipfad zur Sicherung anzugeben. Es wird empfohlen täglich nach Kassenabschluss eine Sicherung manuell durchzuführen! Im Bezug auf die Datensicherung wird die CashBox Servicebox mit allen für die Sicherung notwendigen Dokumenten und Tools empfohlen. Diese kann bei AURIS-CONSULT erworben werden. Wir freuen uns auf die Anfrage. Es können eine unbegrenzte Zahl an Artikel angelegt werden. Diese werden entweder über das Verwaltungstool oder per Artikelimport angelegt. Die Artikel werden entweder Warengruppen zugeordnet oder über die Artikelsuche ausgewählt. Ebenso ist es möglich Direktverkäufe durchzuführen (Artikelauswahl und gleichzeitige Verrechnung zB für Parktickets, Buffets,…). Zum Kassensystem CashBox Light erhalten Sie ein Wartungstool mit dem man alle Stammdaten verwalten kann. Dieses wird mit folgendem Symbol geöffnet: Artikel, Warengruppen und Kundenstammdaten können auch durch AURIS-CONSULT importiert werden. Der Import wird über eine Importschnittstelle erfolgen. Informationen und Preise auf Anfrage. An der Kassa einen geraden Betrag abschöpfen
Welche Zahlungsmittel sind an der Kassa möglich?
Wird mit Karte bezahlt, bekommt der Kunde 2 unabhängige Bons oder kommunizieren die Kassa und das Bankomatterminal?
Braucht man einen Bondrucker oder kann man über einen A4 Drucker Kassenbons drucken?
Was beinhaltet der Wartungsvertrag beim Kassensystem CashBox Light?
Gibt es zusätzlich zum Wartungsvertrag Services?
Kann man CashBox Light auf ein Kassensystem CashBox upgraden?
Wird eine konstante Internetverbindung benötigt?
Wie werden die Daten gesichert?
Wie viele Artikel kann man an der Kassa anlegen?
Wie viele Warengruppen kann man an der Kassa anlegen?
Wie können die Stammdaten verwaltet werden?
Wie erhält der Kunde Updates zum Kassensystem?
Support:
Da zu jedem unserer Kassenlizenzen ein Wartungsvertrag abzuschließen ist, können reproduzierbare Softwarefehler jederzeit per E-Mail an support[@]auris-consult.at gesendet werden. Ein Techniker wird sich innerhalb der Reaktionszeit melden und das Problem mittels Fernwartung beheben. Voraussetzung ist, dass ein gültiger Wartungsvertrag zwischen dem Kunden und AURIS-CONSULT besteht. Ist dies nicht der Fall, werden keine Softwareupdates (Stichworte: Registrierkassenpflicht, Registrierkassensicherheitsverordnung, sonstige Updates) ausgeliefert und jeder Support wird kostenpflichtig verrechnet. Ein Wartungsvertrag ist somit auch nach 2017 noch zu empfehlen! Der Standardwartungsvertrag beinhaltet ausschließlich reproduzierbare Softwarefehler. Hilfe bei Bedienfehlern des Kassensystems wird verrechnet, ausgenommen es wurde ein erweitertes Supportpaket gekauft. Darin enthalten sind auch Supportleistungen bei Bedienfehlern und zusätzliche Schulung. Schulungstermine nach Terminvereinbarung. Wie erhält man Support im Störungsfall?
Registrierkassensicherheitsverordnung AT:
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