Im verpflichtenden Wartungsvertrag werden Softwareupdates zur Registrierkassensicherheitsverordnung ausgeliefert. Ebenso beinhaltet der Wartungsvertrag die Einmeldung von reproduzierbaren Softwarefehlern per E-Mail an support[@]auris-consult.at.

Zusatzpakete wie Telefonsupport können per Stundenpaket gekauft werden.

Nach der 2-jährigen Bindung (Stand 2016 – nach Vertragsabschluss), kann der Wartungsvertrag fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung wird nicht empfohlen, da auch nach den zwei Jahren die Software weiterentwickelt wird. Durch die Kündigung erhalten Sie auch keine neuen Softwareupdates mehr. Gesetzliche Änderungen werden an Ihrer Kassa dann nicht mehr nachgerüstet.

Die Software läuft auch ohne Wartungsvertrag weiter, diese wird jedoch nicht mehr gewartet.

Ein Einstieg in die Wartung ist jederzeit wieder möglich, Updates, welche in der Zwischenzeit durchgeführt wurden und im System nicht vorhanden sind, sind kostenpflichtig.

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